Aufnahmen sind in Streitfällen häufige Beweismittel, doch heute genügen wenige Sekunden einer Stimme, um eine überzeugende KI-Kopie zu erzeugen. Ob eine Aufnahme geschnitten oder zusammengesetzt wurde und ob die Stimme selbst synthetisch ist, sind getrennte Fragen, die getrennte Belege brauchen.
Aufnahme-Apps und Geräte hinterlassen Dateiformat, Abtastrate, Codec-Einstellungen und den Namen der Software, die die Datei geschrieben hat. Ein Schnittprogramm ändert diese Angaben, und an einer Schnittstelle können Hintergrundgeräusch oder Lautstärke springen. Origma liest diese Informationen in der Metadaten-Stufe und vermerkt Abweichungen von einer Originalaufnahme.
KI-erzeugte Stimmen unterscheiden sich von echten Aufnahmen oft in Atmung, Übergängen zwischen Lauten und Frequenzverteilung. Der Audiodetektor von Origma macht aus diesen Merkmalen einen Wert und vermerkt auch ein lesbares Wasserzeichen, das manche Generierungsdienste einbetten. Die Schwellen sind bewusst vorsichtig gesetzt, damit echte Stimmen nicht als KI gelten.
Bei Telefonaten geht bei der Übertragung viel Audioqualität verloren, und Sprachnachrichten werden vom Messenger neu komprimiert. Dabei verschwinden feine Spuren, was die Erkennung erschwert. Lesen Sie Telefonmitschnitte und weitergeleitete Audios mit diesem Wissen; können wir nicht entscheiden, ist das Ergebnis nicht eindeutig.
Origma bewertet Bearbeitungsspuren und KI-Wahrscheinlichkeit getrennt, identifiziert aber nicht, wer spricht. Die Ergebnisse sind Wahrscheinlichkeitseinschätzungen, keine amtlichen Gutachten und kein rechtlicher Beweis. Bewahren Sie in einem wichtigen Streitfall die Originalaufnahme auf und holen Sie zusätzlich ein Gutachten ein.
Dieser Text ist allgemeine Orientierung, keine Rechtsberatung. Ein Prüfergebnis ist eine wahrscheinlichkeitsbasierte Einschätzung, kein Beweis.